Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Dellers AG

Rechtlich verbindlich sind allein die deutsch formulierten AGB. Diejenigen in fremder Sprache dienen nur der Verständigung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Dellers AG, Bereich Set Management (nachfolgend Dellers AG genannt), und deren Kunden (nachfolgend Produktion genannt) und gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der Dellers AG. Sie sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. Die Fahrzeugvermietung sowie die Mietgegenstände betreffend der Fahrzeuge (Schneeketten, Parkkarten usw.) wird durch main-service.ch gmbh vollbracht. Abweichungen von diesen AGB müssen von Dellers AG schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen. Es gilt immer nur die neuste Version der AGB.

Version vom 13.04.2023

    Berechtigung

    Autorisierte Personen

  1. Mitglieder des Vereins Set Management können sich durch Dellers AG autorisieren lassen. Sie erhalten Zugang zum Lager sowie zur Software der Dellers AG. Dellers AG behält sich vor, Autorisierungen zurückzuziehen oder dritten zu gewähren.
  2. Während mindestens der Dauer des Drehprojekts muss die Produktion die autorisierten Mitglieder anstellen oder als Selbstständige beauftragen. In beiden Fällen haftet die Produktion für die Handlungen der von ihr angestellten oder beauftragten autorisierten Mitglieder.
  3. Die Produktion ist darum besorgt, dass die von ihr angestellten oder beauftragten autorisierten Mitarbeiter*innen, die den Hubstabler im Lager von Dellers AG benützen, die dafür korrekte Ausbildung gemäss ihrer obligatorischen Unfallversicherung absolviert haben. Weiter achtet sie darauf, dass alle geforderten Unfallverhütungsvorkehrungen getroffen werden (das Tragen von Sicherheitsschuhen etc.). Für Unfälle ihrer Mitarbeiter*innen und beauftragten Selbstständigen inner- und ausserhalb des Lagers von Dellers AG haftet die Produktion.
  4. Autorisierte Mitglieder dürfen das Lager der Dellers AG nur während der Anstellung oder eines Auftrags als Selbstständiger durch eine Produktion betreten. Ansonsten bedarf es eine Absprache mit Dellers AG.
  5. Mietsachen

    Mietgebühr und Mietzeit

  6. Die Produktion kann sich durch ein autorisiertes Mitglied, das sie angestellt oder als Selbstständiger beauftragt hat, ein Angebot von Dellers AG zusammenstellen lassen. Falls die Produktion ein Angebot schriftlich wünscht, kann sie es durch das autorisierte Mitglied mit den Online-Programmen von Dellers AG zusammenstellen und zukommen lassen. Für die Mengen und Mietzeiten auf dem Angebot haftet Dellers AG nicht. Die Preise, hingegen, sind verbindlich. Die Produktion ist für die gesamte Abwicklung der Angebote zuständig.
  7. Nach jeder Abholung oder auf Wunsch wird eine Packliste erstellt. Die darin enthaltenen Kosten sind für die Produktion, an die die Packliste adressiert ist, verbindlich. Noch nicht zurückgegebene Gegenstände können vorzeitig zurückgegeben werden, um so die Kosten zu minimieren.
  8. Die Mietzeit beginnt mit der Minute der Abholung und endet mit der Minute der Rückgabe. Die Mietdauer wird in Tage umgerechnet und auf ganze Tage gerundet. Bei 12 oder mehr zusätzlichen Stunden kommt ein Tag hinzu, bei unter 12 Mehrstunden, werden die Mehrstunden nicht verrechnet. Ein Mietgegenstand hat jedoch mindestens eine Mietdauer von einem Tag.
  9. Wenn ein abgeholter Mietgegenstand nicht gebraucht worden ist und unbeschädigt ist, kann er binnen 12 Stunden zurückgebracht werden, dann gilt er als nicht gemietet.
  10. Dellers AG kann Ausnahmen gewähren und eine vereinbarte Mietdauer nicht verrechnen, was jedoch jedesmal als einmalig gilt.
  11. Die Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Es werden von Dellers AG jedoch ausreichend grosse Bestände jeder Mietsache bereitgestellt.
  12. Funktionieren bestimmte Mietsachen nicht sachgemäss, oder gehen sie während des Projekts verloren oder entsteht ein Defekt, können sie von autorisierten Mitgliedern jederzeit im Lager ausgetauscht werden. Ebenfalls kann die Produktion die Dellers AG beauftragen, den Mietgegenstand auszutauschen, was ein Honorar zu Gunsten Dellers AG zur Folge hat.
  13. Abholen und zurückbringen der Mietsachen

  14. Die Produktion kann durch die autorisierten Mitglieder die Mietsachen selbständig im Lager von Dellers AG abholen. Sie kann während dem Projekt weitere Mietsachen abholen, austauschen oder zurückbringen.
  15. Das autorisierte Mitglied stellt die Mietsachen bei der Rückgabe selbständig an den richtigen Platz im Lager zurück und macht die Schlusskontrolle.
  16. Werden geforderte Abgabetätigkeiten durch den von der Produktion angestellten oder beauftragten autorisierten Mitgliedern nicht vorgenommen, ergänzt Dellers AG die Arbeiten und verrechnet dies der Produktion nach Aufwand.
  17. Zugang zu Mietsachen bei der Produktion

  18. Bei Zahlungsverzug ermächtigt die Produktion die Dellers AG ausdrücklich, jeden Raum unter der Verfügungsgewalt der Produktion zu betreten in dem die Mietsache lagert oder lagern könnte. Ein Retentionsrecht an der Mietsache steht der Produktion oder seinen Gläubigern nicht zu.
  19. Schäden und Haftung an Mietsachen

  20. Wird die Mietsache einsatzbedingt überdurchschnittlicher Gefahr ausgesetzt, ist vorgängig die Erlaubnis der Dellers AG einzuholen.
  21. Für beschädigte oder verlorengegangene Mietsachen stellt Dellers AG der Produktion Rechnung. Die Mietsachen werden unversichert zur Verfügung gestellt.
  22. Die Produktion haftet für Schäden, die durch unsachgemässe Bedienung oder Behandlung der Mietsache durch für sie arbeitende Personen entstehen. Auch wenn sie in selbständiger Form für die Produktion arbeiten, übernimmt die Produktion die Haftung als seien sie von der Produktion angestellt. Dies gilt auch für von Dellers AG autorisierte Mitglieder, falls sie für die Produktion arbeiten.
  23. Eine Haftung der Dellers AG für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Gebrauch, eine Störung oder einen Ausfall der Mietsache entstehen, ist in jedem Falle ausgeschlossen.
  24. Die Produktion verpflichtet sich, die Bestimmungen allen Personen, die es betreffen kann, zur Kenntnis zu bringen und jederzeit für deren Beachtung zu sorgen.
  25. Verbrauchsmaterial

  26. Für Verbrauchsmaterial ab Lager (Vlies, Absperrband, Abfallsäcke, Getränke etc.) gelten die Preise des zuletzt erhaltenen Angebotes. Weitere Spesen (Einkäufe fürs Minicatering usw.) werden durch die Mitarbeiter*innen von der Produktion ausgeführt und mit diesen separat abgerechnet.
  27. Wenn nicht gebrauchtes Verbrauchsmaterial unangebrochen innert zwei Tagen nach Projektende in der Originalverpackung und unbeschädigt zurückgebracht wird, wird nur eine Bereitstellungsgebühr von 8% in Rechnung gestellt.
  28. Sämtliche bei der Dellers AG gemieteten Drucker dürfen nur mit Toner/Tinte betrieben werden, die von der Dellers AG bezogen werden. Im Preis der Toner/Tinte sind Wartungskosten sowie weiteres Verbrauchsmaterial (Trommel, Resttonerbehälter, Belichtungseinheit, Entwickler, Transfer-Kit, etc) mit einkalkuliert.
  29. Lagerplatz

  30. Die Produktion kann während der Projektdauer im Lager von Dellers AG Lagerplatz mieten. Die darauf abgestellten Gegenstände sind nicht versichert und Dellers AG trägt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden. Dellers AG ist nicht verpflichtet, der Produktion Lagerplatz zu vermieten und kann die Lagerung von Gegenständen ablehnen.
  31. Wenn durch gelagerte Gegenstände der Produktion im Lager von Dellers AG ein Schaden entsteht (Feuer, Wasserauslauf etc.), haftet die Produktion für Schäden an den nicht von der Produktion gelagerten Gegenständen sowie am Gebäude, worin sich das Lager befindet.
  32. Fahrzeuge

    (Durch die Firma main-service.ch gmbh vollbracht. Mit 'Dellers AG' ist bei der Fahrzeugvermietung diese GmbH gemeint.)

    Mietdauer

  33. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Führerausweis der Schweiz oder eines EU Staates besitzen. Pro Fahrzeug gilt eine fahrberechtigte Person. Wenn mehrere berechtigte Personen dasselbe Fahrzeug fahren, wird für die gesamte Mietdauer ein Aufpreis verrechnet.
  34. Diejenige Person, die ein Fahrzeug bei Dellers AG abholt, ist für dieses Fahrzeug während der gesamten Mietdauer verantwortlich. Bei Weitergabe des Fahrzeuges an andere Personen muss die verantwortliche Person kontrollieren, ob die neuen Fahrer*innen einen in der Schweiz gültigen Fahrausweis besitzen. Ebenfalls muss sie die Weitergabe in der Software von Dellers AG mit dem km-Stand sowie den Personalien der neuen Fahrer*innen eintragen. Überdies müssen Dellers AG Kopien der Fahrausweise aller zusätzlichen Fahrer*innen gemailt werden.
  35. Ist eine*r der Fahrer*innen eines Fahrzeugs unter 25 Jahre alt oder ist sein/ihr Fahrausweis unter einem Jahr gültig oder noch auf Probe ausgestellt, kommt ein Aufpreis für die gesamte Mietdauer des Fahrzeuges hinzu.
  36. Wenn gewerbliche Personentransporte durchgeführt werden und diese von Fahrer*innen ohne dafür abgelegte Prüfung (BPT) ausgeführt werden, übernimmt die Produktion die Haftpflichtzahlungen, falls die Versicherung die Haftpflicht bei einem Schadensfall deswegen ablehnt. Ebenfalls für dafür ausgesprochene Bussgelder.
  37. Lieferwagen dürfen nicht für Personentransport verwendet werden.
  38. Fahrten ins Ausland sind nur nach Absprache mit Dellers AG gestattet.
  39. Während der Fahrten innerhalb der Schweiz besteht eine Pannenhilfe. Soll die Pannenhilfe für Auslandfahrten erweitert werden, ist dies mindestens eine Woche im Voraus zu buchen. Dafür wird ein fixer Aufpreis verrechnet.
  40. Die Produktion kann während der Dauer eines Drehs pro Fahrzeug eine Parkkarte für eine bestimmte Region innerhalb der Schweiz hinzubuchen. Dieses ist mindestens eine Woche zum Voraus zu buchen.
  41. Gewünschte Parkkarten für die Schweiz sowie Erweiterung der Pannenhilfe fürs Ausland werden eine Woche vor Mietbeginn kostenpflichtig festgelegt und können dann nicht mehr annulliert werden.
  42. Stornierungsbedingungen

  43. Ein Angebot gilt nicht als Reservation. Fahrzeuge kann die Produktion jedoch verbindlich buchen.
  44. Sollte die Produktion nach der Buchung vom Vertrag zurücktreten, entstehen für die gebuchten Fahrzeuge folgende Stornierungsgebühren:
    • Bis zu 14 Tage vor vereinbarter Abholung: 10% des Mietpreises
    • Bis zu 7 Tage vor vereinbarter Abholung: 20% des Mietpreises
    • Bis zu 3 Tage vor vereinbarter Abholung: 30% des Mietpreises
    • Am Vortag des vereinbarten Abholung: 50% des Mietpreises
    • Am vereinbarten Tag selbst oder keine Abholung: 80% des Mietpreises
    • Zusatzversicherungen werden zu den Stornierungsgebühren nicht angerechnet. Es werden max. 10 Miettage als Stornierungsgebühr berechnet.
    • Bei verspäteter Abholung eines Fahrzeuges ist die Verfügbarkeit nicht mehr gewährleistet.
    • Wird ein Fahrzeug verspätet abgeholt und es ist noch verfügbar, wird die Abholung auf den vereinbarten Buchungstag vorversetzt.
    • Bei früherer Rückgabe eines Fahrzeuges gelten für die Restzeit dieselben Stornierungsbedingungen.
    • Bei verspäteter Rückgabe ohne vorab gebuchter Verlängerung der Mietdauer können die zusätzlichen Tage ohne Zeitrabatt berechnet werden.
  45. Eine Buchung gilt als bestätigt, wenn ein*e Angestellte*r der Produktion das Einverständnis unter Angabe der Angebotsnummer an Dellers AG mailt oder wenn der Gegenstand abgeholt wird.
  46. Wenn ein Fahrzeug durch Unfall, Diebstahl, Naturereignisse, mechanische Defekte, usw. während der Mietdauer ausfällt, und die Produktion von Dellers AG dafür ein Ersatzfahrzeug wünscht, entfällt für dieses Fahrzeug eine Stornierungsgebühr, auch wenn Dellers AG kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen kann. Dellers AG ist jedoch darum bemüht, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
  47. Abholung und Rückgabe

  48. Bei Abholung des Fahrzeugs muss ein bestimmtes Prozedere durchgeführt werden. Das besteht aus: Hochladen von Fahrzeugnummer, Hauptfahrer*in, km-Zahl, verschiedene Angaben zum Zustand des Fahrzeugs sowie mindestens vier Fotos von allen Seiten des Fahrzeuges in das Online-Programm von Dellers AG. Bei Rückgabe des Fahrzeugs ist ebenfalls die Schluss-km-Zahl, die verschiedenen Zustände und wieder mindestens vier Fotos von allen Fahrzeugseiten hochzuladen. Lässt die Produktion ein Fahrzeug durch ein autorisiertes Mitglied abholen und zurückgeben, kann das Prozedere durch dieses Mitglied durchgeführt werden. Anderenfalls führt es Dellers AG in eigener Regie durch und verrechnet dafür ein Honorar an die Produktion.
  49. Das Fahrzeug wird vollgetankt abgegeben und ist wieder vollgetankt zurückzubringen. Wenn der Tank nicht voll ist, wird das Fahrzeug von Dellen AG vollgetankt. Der Tagespreis sowie der Stundenaufwand für das Tanken wird der Produktion verrechnet.
  50. Soll das Fahrzeug während des Projekts von einer anderen Person als der Hauptfahrer*in gefahren werden, soll das zum Zeitpunkt der Fahrzeugsübergabe im Online-Programm der Dellers AG vermerkt werden. Ebenfalls, wenn es von der/dem Zweitfahrer*in wieder an den/die Hauptfahrer*in zurück oder an eine*n dritte*n Fahrer*in übergeben wird.
  51. Die Fahrzeuge werden innen gereinigt abgegeben: Abfall entfernt, allenfalls innen gesaugt.
  52. Bei starker Verunreinigung (z.B. Verunreinigungen von Polstern) muss die Reinigung mit geeigneten Reinigungsmittel erfolgen.
  53. Fahrzeuge, die ohne genügende Endreinigung abgegeben werden, reinigt Dellen AG auf Kosten der Produktion (Stundenhonorar zu CHF 65 plus Reinigungsmittel).
  54. Das Mietfahrzeug ist auf den Parkplätzen der Dellers AG oder an einen vereinbarten Platz abzustellen.
  55. Verhalten bei Unfall und besonderen Ereignissen

  56. Jeder Unfall ist der Dellers AG umgehend zu melden. Es ist ein Unfallprotokoll zu erstellen, das durch alle beteiligten Fahrzeuglenker*innen zu unterzeichnen ist.
  57. Bei Unfällen unter Mitwirkung Dritter muss der Mieter sofort die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Im Übrigen gelten in Bezug auf das Verhalten und die Meldepflicht bei Unfällen die gesetzlichen Vorschriften.
  58. Das vollständig ausgefüllte Unfallprotokoll inklusive Skizze ist unverzüglich der Dellers AG, Bahnhaldenstrasse 5, 8052 Zürich zuzustellen.
  59. Bei Diebstahl sind die Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht bei der Vermieterin innerhalb von 24 Stunden einzureichen.
  60. Haftung bei Fahrzeugschäden

  61. Für Kaskoschäden (ausgenommen Dachschäden) besteht ein Selbstbehalt von CHF 2'000 pro Versicherungsfall. Für Haftpflichtschäden besteht ein Selbstbehalt von CHF 1'000 pro Versicherungsfall. Dachschäden sind von der Kasko ausgeschlossen.
  62. Die Produktion haftet unabhängig von deren Verschulden für jeden beim Fahrzeug von Dellers AG anfallenden Schaden aufgrund einer Beschädigung des Mietfahrzeuges, dessen Untergang und dessen Verlust (z.B. durch Diebstahl). Die Produktion haftet insbesondere auch für das Verhalten von Zusatzfahrer*innen oder von beigezogenen Hilfspersonen. Die Produktion hat sich deren Verhalten als ihr eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber Dellers AG für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig.
  63. Die Produktion kann den Selbstbehalt auf Kaskoschäden (ausgenommen Dachschäden) mit Abschluss eines Zusatzes senken.
  64. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht:
    • bei Betankung mit dem falschen Kraftstoff;
    • bei Nichtbeachtung der Maximalhöhen bei Garageneinfahrten; Unterführungen u.ä.;
    • bei unsachgemässem Gebrauch von Schneeketten, Dachträgern, unachtsamer Beladung von Dachträgern, unsachgemässe Benutzung der Anhängerkupplung, unsorgfältiger Handhabung des Fahrzeuginnern (insbesondere Zigarettenlöcher, Risse und Flecken auf Polster und Teppichen);
    • bei Fahrten abseits der Strasse und allgemein unvorsichtiger Handhabung (insbesondere Schäden am Unterboden wie Lenkung-, Getriebe-, Aufhängungs-, Federungsschäden sowie Schäden an Achsteilen, Schwelle, Ölwanne, Leitungen, Auspuffanlage, Abschirmblechen und Abdeckungen);
    • bei Manipulation von Fahrzeugen (mechanische Schäden an Kupplung, Getriebe, Aufhängung usw.);
    • bei Beförderung von Fahrgästen oder Gütern gegen Entgelt;
    • bei Nichtbefolgung der im Mietvertrag und den allgemeinen Bedingungen (AGB) aufgeführten Pflichten der Produktion;
    • bei Überlassung des Fahrzeuges an einen unberechtigten oder nicht über einen gültigen Führerausweis verfügenden Dritten;
    • bei Personentransporten durch dafür unbefugte Fahrer*innen;
    • für Schäden an Reifen und Felgen sowie an den Scheiben des Fahrzeuges;
    • bei Unfallflucht oder Unterlassung der Meldepflicht;
    • bei Verkehrsregelverletzungen, sofern sie zu einem Unfallereignis geführt oder dazu beigetragen haben: überhöhte oder nicht den Verhältnissen angepasste Geschwindigkeit, Nichtbeherrschung des Fahrzeuges, ungenügender Abstand beim Hintereinanderfahren, Nichtbeachtung von Überholverboten und Stoppstrassen sowie Missachtung von Lichtsignalen, Nichtbeachtung der zulässigen Fahrtrichtung, Unaufmerksamkeit und Ablenkung am Steuer z.B. aufgrund der Bedienung von mobilen Telefonen, Radio bzw. Navigationsgeräten etc., Ausschaltung von sicherheitsrelevanten Fahrzeugausrüstungen wie ABS und ESP sowie anderen Fahrstabilitätseinrichtungen, Führen des Fahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem und betriebssicheren Zustand (z.B. ungenügende Sicherung einer Ladung, ungenügendes Reinigen der Fahrzeugscheiben von Schnee, Eis oder Schmutz, etc.);
    • bei ungenügender Fahrzeugsicherung (z.B. fehlende Handbremse beim Abstellen des Fahrzeuges in Gefällen, Nichtabschliessen des Fahrzeuges, Steckenlassen des Schlüssels);
    • bei nach SVG vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens, insbesondere durch Übermüdung, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden, die durch das Ladegut entstehen, etc.
  65. Die Schadenhöhe werden entweder durch die Reparaturrechnung festgelegt oder durch ein Angebot einer Werkstatt.
  66. Mehrkilometer

  67. Die Anzahl Kilometer beträgt pro Miettag 100 km. Mehrkilometer werden zu 50 Rappen verrechnet.
  68. Transporte

  69. Für den Transport von Gegenständen mit dem Mietfahrzeug übernimmt Dellers AG keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden. Der Transport ist nicht versichert.
  70. Verkehrsbussen

  71. Für Verkehrsbussen, die auf Mietfahrzeuge während der Mietdauer ausgestellt werden, haftet die Produktion.
  72. Bussen werden an die Produktion weitergeschickt. Der Produktion obliegt die Pflicht, die effektiven Fahrer*innen herauszufinden und ihnen die Busse zu überreichen oder deren Angaben der Polizei weiterzumelden.
  73. Wenn eine Mahnung zu einer Busse an Dellers AG oder main-service.ch gmbh gelangt, wird sie ohne weitere Rückfrage an die Produktion beglichen und der Produktion weiterverrechnet. Zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Dies gilt auch für Mahnungen, wo die Busse an den Scheibenwischer des Fahrzeuges gesteckt wurde oder aus sonstigen Gründen nicht an Dellers AG gelangt ist und Dellers AG sie somit nicht an die Produktion weiterschicken konnten.
  74. Meldungen über gröbere Verkehrswiderhandlungen werden ebenfalls zur Bearbeitung an die Produktion weitergeleitet. Wenn die Rückmeldung an die Polizei ausbleibt und sie mahnt, bearbeitet Dellers AG den Fall so weit möglich, zum Stundensatz von CHF 65.-.
  75. Allgemeine Regelungen:

    Zahlungsbedingungen

  76. Wenn Dellers AG auf einen Mietgegenstand oder ein Fahrzeug mehrere Rabatte gewährt (z.B. Zeitrabatt, Mengenrabatt etc.), werden sie hintereinander kombiniert berechnet (d.h. der erste Rabatt wird auf Basis des Preises berechnet, der zweite Rabatt auf Basis des durch den ersten Rabatt reduzierten Preis etc.).
  77. Dellers AG behält sich vor Akontozahlung zu fordern.
  78. Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
  79. Bei Zahlungsverzug ist Dellers AG berechtigt, 5% Verzugszinsen zu fordern und/oder das Dienstleistungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu lösen. Die Mahngebühr beträgt pro Mahnung CHF 10.00.
  80. Datenschutz

  81. Mit der Geschäftsbeziehung erklärt sich die Produktion einverstanden, dass Dellers AG ihre Daten (Personendaten, gebuchte Leistungen, Zahlungsmoral etc.) für weitergehende Zwecke (Werbung, Ablehnung von Anfragen wegen schlechter Zahlungsmoral etc.) verwenden kann. Unsere Werbung an die Produktion kann die Produktion jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellen.
  82. Preisänderungen

  83. Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Es gilt immer nur die neuste Version der AGB, die auf der Website www.set.management aufrufbar ist.
  84. Schlussbestimmungen

  85. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages zu Mietsachen oder Fahrzeugen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt, anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
  86. Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Form.
  87. Für alle Rechtsbeziehungen mit Dellers AG ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Version vom 13.04.2023